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Jeder Mensch ist Mitglied einer Familie oder kommt aus einer Familie. Von daher
gibt es keinen Grund, warum man nicht Mitglied einer Sozialen Familienstiftung
(SFSt) werden kann. Da es aber sehr sinnvoll ist, dass jeder Bürger ein Mitglied
einer SFSt ist, sollte, falls erforderlich, der Staat, eine karitative Organisation oder
ein Nichtfamilienmitglied als Stifter auftreten. Diese haben dann aber das
Recht, zeitlich begrenzt den Geschäftsführer zu bestellen, der sonst von der SFSt eingestellt wird.
Ein Geschäftsführer einer SFSt ist zuallererst einmal ein Vermögensverwalter und in zweiter
Linie ein Berater in Fragen Soziales, Familie, Kinder, Erziehung und
Ausbildung. Gerade die zweite Komponente gewinnt an Bedeutung, wenn eine SFSt nur aus wenigen,
familienunerfahrenen, irgendwie überforderten Mitgliedern besteht. Hier wäre
ein Sozialarbeiter mit finanztechnischen Grundkenntnissen erforderlich.
ALG II - Bezieher, die als Eltern mindestens 2 Kinder erfolgreich aufgezogen haben, sind als
Praktiker in vielen Fällen noch besser geeignet (denn sie wissen, wovon sie
reden).
Ist der Staat der Stifter, so sollte er zur Absicherung des Stiftungsvermögens (Geld,
Immobilien, Haushaltsgegenstände etc.) einen Mitarbeiter des Sozialamtes
(stundenweise) als Geschäftsführer bestellen (Zwangsverwaltung), um anleitend zu wirken und um
Sozialmissbrauch zu verhindern. Hier kann der Staat mal zeigen, wie man eine SFSt erfolgreich in die Selbständigkeit führt.
Auch wenn der Staat als
Stifter einer SFSt nach und nach einen Stiftungsbetrag von z.B. 100.000 €
einbringt, so wird dieses Geld, solange der Staat nicht erfolgreich ist, wie
bisher für Sozialleistungen ausgegeben, die die Steuerzahler, also die
anderen Familien, bezahlen.
Dafür müsste man den Staat haftbar machen können. Regierungen, die solch ein
Problem nicht in den Griff bekommen, sind abzuwählen. So sollte man z.B.
Mitglieder einer SFSt, die eine finanzielle Zuführungen benötigt,
angemessen zur Kasse bitten können. Diese würden dann darauf achten, dass
sich kein Mitglied ihrer Familie in die soziale Hängematte legt und deshalb
nicht in der Lage ist, sich an der staatlich gelenkten Spende zu beteiligen.
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