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Soziale Familienstiftung

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Über die Funktion es Geschäftsführers einer Sozialen Familienstiftung

von Karl Mühlberg

 

Jeder Mensch ist Mitglied einer Familie oder kommt aus einer Familie. Von daher gibt es keinen Grund, warum man nicht Mitglied einer Sozialen Familienstiftung (SFSt) werden kann. Da es aber sehr sinnvoll ist, dass jeder Bürger ein Mitglied einer SFSt ist, sollte, falls erforderlich, der Staat, eine karitative Organisation oder ein Nichtfamilienmitglied als Stifter auftreten. Diese haben dann aber das Recht, zeitlich begrenzt den Geschäftsführer zu bestellen, der sonst von der SFSt eingestellt wird.

Ein Geschäftsführer einer SFSt ist zuallererst einmal ein Vermögensverwalter und in zweiter Linie ein Berater in Fragen Soziales, Familie, Kinder, Erziehung und Ausbildung.

Gerade die zweite Komponente gewinnt an Bedeutung, wenn eine SFSt nur aus wenigen, familienunerfahrenen, irgendwie überforderten Mitgliedern besteht. Hier wäre ein Sozialarbeiter mit finanztechnischen Grundkenntnissen erforderlich. ALG II - Bezieher, die als Eltern mindestens 2 Kinder erfolgreich aufgezogen haben, sind als Praktiker in vielen Fällen noch besser geeignet (denn sie wissen, wovon sie reden).

Ist der Staat der Stifter, so sollte er zur Absicherung des Stiftungsvermögens (Geld, Immobilien, Haushaltsgegenstände etc.) einen Mitarbeiter des Sozialamtes (stundenweise) als Geschäftsführer bestellen (Zwangsverwaltung), um anleitend zu wirken und um Sozialmissbrauch zu verhindern. Hier kann der Staat mal zeigen, wie man eine SFSt erfolgreich in die Selbständigkeit führt.

Auch wenn der Staat als Stifter einer SFSt nach und nach einen Stiftungsbetrag von z.B. 100.000 € einbringt, so wird dieses Geld, solange der Staat nicht erfolgreich ist, wie bisher für Sozialleistungen ausgegeben, die die Steuerzahler, also die anderen Familien, bezahlen. Dafür müsste man den Staat haftbar machen können.

Regierungen, die solch ein Problem nicht in den Griff bekommen, sind abzuwählen. So sollte man z.B. Mitglieder einer SFSt, die eine finanzielle Zuführungen benötigt,  angemessen zur Kasse bitten können. Diese würden dann darauf achten, dass sich kein Mitglied ihrer Familie in die soziale Hängematte legt und deshalb nicht in der Lage ist, sich an der staatlich gelenkten Spende zu beteiligen.

 

     k-muehlberg@gmx.de