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Soziale Familienstiftung

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Die Wohlstandskette, Starke Familien und ihre Soziale Familienstiftung

von Karl Mühlberg

 

Der Zusammenbruch der Sozialversicherungssysteme und der Ausweg

Unsere Sozialversicherungssysteme, die eine staatliche Basis haben, brechen hauptsächlich wegen der Arbeitslosigkeit und der sinkenden Geburtenraten immer mehr weg und führen durch sozial falsch verstandene Umverteilungs- und Neidpolitik in die Schuldenfalle (z. Z. 1,4 Billionen Euro/ 17.500 Euro je Bundesbürger!), die die nachfolgenden Generationen einmal abtragen müssen. Keiner weiß wie.

Bemühungen (wie z. B. Riesterrente), die Sozialversicherungssysteme auf private Basis zu stellen, um teilweise aus der Schuldenfalle zu kommen, werden sich wegen der Arbeitslosigkeit nur begrenzt umsetzen lassen und weiter zu sinkenden Geburtenraten führen, weil jeder seine wirtschaftliche Kraft für sich braucht, um neben seinem Konsum seine privaten Sozialversicherungssysteme aufzubauen. Da die Umverteilungs- und Neidpolitik jedem die soziale Hängematte garantiert, wird wohl der Konsum in den meisten Fällen Vorrang haben.

Stellt man die Sozialversicherungssysteme wieder auf familiäre Basis um, so wie es jahrhundertelang üblich war, so entsteht ein starkes Interesse, die eigne Vorsorge durch Kinder und Familie zu sichern. Die Anschaffung, Erziehung und Ausbildung von Kindern erhält in der Familie wieder den höchsten Stellenwert. Die Erziehungsleistungen der Eltern, speziell der Mütter, kommen ihnen im Alter voll zugute und dies im doppelten Sinne.

Die Auswirkungen auf Ehe und Familie, Wirtschaft und Staat werden enorm sein. Ehe und Familie werden sich wieder stabilisieren und die Mutation unserer Familien zu Patchwork-Familien wird gebremst werden. Die Anzahl der alleinerziehenden Mütter wird sich stark reduzieren, weil die Väter dieser Kinder wieder ein verstärktes Interesse an der Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder haben. Für Geburt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes entsteht in der Wirtschaft nachweislich ein halber Arbeitsplatz. Die Familien werden wieder in ihre Familie investieren. Familienbetriebe werden entstehen. Innerhalb von Familien gibt es immer Arbeit. Dies wird die Arbeitslosigkeit kräftig senken.

Den größten Nutzen wird der Staat, die Gesellschaft haben:
Kinder stellen das entscheidende Innovationspotential einer Bevölkerung dar. Eine Nation, bei der die gebärfähigen Frauen im Durchschnitt weniger als 2,3 Kinder bekommen (einfache Reproduktion), schrumpft, überaltert, gefährdet die Sozialversicherungssysteme und ist, je niedriger die Geburtenrate liegt, um so schneller zum Untergang verurteilt. Das gleiche gilt auch für Familien.

Versuche, die Schrumpfung einer Bevölkerung durch:

  1. Einwanderung (Innovationspotentialdiebstahl) oder

  2. familienfreundliche Transferleistungen (Kita, Ganztagsschule, Kindergeld, Familienurlaub, Familiengeld, etc.) aufzuhalten, sind zum Scheitern verurteilt, weil die alles entscheidenden, die innerfamiliären Transferleistungen (die Grundlagen des Generationenvertrages) wegen der staatlichen Sozialversicherungssysteme außen vor sind.



Die Wohlstandskette und Starke Familien


Starke Familien leben im Mehr-Generationenverbund, weil dies die effektivste Form des familiären Zusammenlebens ist, und bringen ihre ältere Generation nicht in Heime.


Sie haben 2 und mehr Kinder.


Sie vermitteln ihren Kindern Werte und erziehen ihnen Tugenden an.


Sie lassen ihren Kindern die bestmöglichste Ausbildung zukommen.


Sie tragen die Sozialversicherungsleistungen ihrer Mitglieder selbst.


Kein Mitglied dieser Familien nimmt staatliche Sozialleistungen in Anspruch.


Starke Familien sind politisch engagiert und sozial eingestellt.


Man ist stolz auf seine Familie.


 

Wie aus der Wohlstandskette unseres Staates ersichtlich ist, nimmt darin die Familie den wichtigsten Platz ein. Es waren vorrangig die Starken Familien, die Familienbetriebe, die Deutschland nach dem Zusammenbruch wieder aufgebaut haben, die Deutschland zum Exportweltmeister gemacht haben und die damit unseren Wohlstand geschaffen haben.
Überträgt man diesen Familien die Sozialversicherungssysteme für ihre Mitglieder, so kann man davon ausgehen, dass sie effektiv damit umgehen werden, denn Schulden, wie es sich der Staat leistet, können sie nicht machen. Und sie würden damit wieder voll ihre Rolle als kleinste Zelle eines Staates übernehmen. Je mehr gesunde Zellen (Starke Familien) unserer Staat hat, um so besser ist es um unser Staatswesen bestellt. Aber auch die Abhängigkeit einer Starken Familie vom Staat wäre stark reduziert.
 




Die Soziale Familienstiftung

Damit eine Starke Familie existieren kann, benötigt sie die Soziale Familienstiftung (SFSt), diese:

  1. bildet die bindende materielle Basis einer Generationenfamilie, um übergreifend schwache Familienmitglieder zu stützen und starke fördern zu können, sowie gleichzeitig eine generative Leistung für die Gesellschaft und somit auch für die Familie zu initiieren.

     

  2. hat ein Vermögen, welches durch Schenkungen, Vererbungen und Eigengewinne sowie durch steuerliche Befreiungen entsteht.
    (Hier haben Erblasser und Schenker die Möglichkeit, ihre persönlichen Wertvorstellungen einzubringen. Der Anreiz, das Erbe auszusitzen, entfällt. Durch Absenkungen der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann man wegen der zu erwartenden Kapitalflucht die Vermögensbildung zu Gunsten der SFSt beeinflussen.)

     

  3. darf keine Mittel für den Konsum ausgeben.
    (Die Familienmitglieder müssen sich die Mittel für ihren Konsum selbst erarbeiten und auch nur dadurch sind sie befähigt, etwas von ihrer Lebensleistung an die eigne SFSt zurückzugeben.)

     

  4. kann ihre Mittel in ihrem ureigensten Interesse nur für Erziehung, Ausbildung und Fürsorge, sowie für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden.
    (und dies nicht nur für ihre Familienmitglieder)

     

  5. übernimmt alle Sozialversicherungsleistungen für ihre Mitglieder

     

  6. haftet mit ihrem gesamten Vermögen für staatliche Sozialleistungen an ihren Familienmitgliedern.

     

  7. hat die Struktur einer Familienstiftung: a) Vorstand
                                                        b) Familienaufsichtsrat
                                                        c) Familienversammlung
    Stimmberechtigt ist jedes Mitglied. Bis zum 18.Lebensjahr nehmen die Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder wahr; jedes Elternteil hat pro Kind eine halbe Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.

     

  8. Die SFSt wird von einem Geschäftsführer verwaltet, der dafür verantwortlich ist, dass die Satzung eingehalten wird.
    (Für eine SFSt mit sehr geringem Vermögen sollte ein ehrenamtlicher Geschäftsführer bestellt werden, der gleichzeitig wegweisend wirken kann, um z.B. die SFSt einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern begleiten zu können. Staaliche paritätische Anschubfinanzierungen könnten hier sinnvoll sein.)

     

  9. Die Mitgliedschaft an einer SFSt erlangt man durch Geburt, Einheirat oder Adoption, sowie durch Selbstgründung einer SFSt. Ausscheiden aus einer SFSt kann man nur durch Übertritt in eine andere SFSt (eventueller finanzieller Ausgleich auf Basis pauschalierter staatlicher Festlegungen erforderlich) oder durch Tod. Ein Austritt ist nicht möglich.
    (Damit soll verhindert werden, dass Sozialbedürftige an den Staat zurückgereicht werden.)

     

  10. Eine SFSt kann jedes Familienmitglied gründen. Dieses wirkt sich nicht nur auf die nachfolgenden Generationen aus, sondern auch auf die Vorgenerationen, denn diese werden automatisch Mitglied.
    (Hiermit soll vermieden werden, dass man bei Gründung einer SFSt die älteren Familiemitglieder außen vorlässt und im Falle der Bedürftigkeit dem Staat überlässt.)

     

  11. Wenn die Anzahl der Mitglieder einer SFSt größer als 60 ist, hat ein Splitting der SFSt zu erfolgen.
    (Damit sollen wirtschaftliche Machtkonzentrationen vermieden werden.)

     

  12. Zusammenschlüsse von SFSt fremder Familien sind nicht möglich.
    (Die FSFt wäre dann keine Familienstiftungen mehr.)

     

  13. ist steuerlich einer gemeinnützigen Stiftung gleichgesetzt.
    (Dies ist die Voraussetzung für die Wirksamkeit einer SFSt. Die gemeinnützigen Eigenauflagen, s. Punkte 3., 4., 5. und 6, rechtfertigen dies mehr als ausreichend.)

     

  14. Die Gemeinnützigkeit einer SFSt ist durch die Höhe ihres Vermögens begrenzt, welches sich ergibt aus der aktuellen Anzahl ihrer Mitglieder multipliziert mit 200.000 Euro plus einem Bonus von 100.000 Euro für das 1. Kind, 200.000 Euro für das 2. Kind, 300.000 Euro für das 3.Kind usw.. Für ein Kind ist auch ein Auszubildender bis 27 Jahre zu werten.
    (Ein Ehepaar mit vier Kindern kann also Vermögenswerte bis zu zwei Millionen Euro in die SFSt einbringen, die dann nicht mehr der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, denn neben dem Vermögen der SFSt , welches nur eine Lenkungs- und Sicherungsfunktion hat, hat jedes Familienmitglied noch sein eignes Privatvermögen. Auch Ehescheidungen können sich nicht mehr auf diese Vermögenswerte so einschneidend auswirken wie bisher.)

     

  15. Die SFSt hat monatlich einen Abschluss vorzulegen. Vermögenswerte oberhalb des zulässigen Vermögens sind mit 5 % pro Monat zu besteuern.

     



k-muehlberg@gmx.de