Die Wohlstandskette, Starke Familien
und ihre Soziale Familienstiftung
von Karl Mühlberg
Der Zusammenbruch der Sozialversicherungssysteme und
der Ausweg
Unsere Sozialversicherungssysteme, die eine staatliche Basis haben,
brechen hauptsächlich wegen der Arbeitslosigkeit und der sinkenden
Geburtenraten immer mehr weg und führen durch sozial falsch verstandene
Umverteilungs- und Neidpolitik in die Schuldenfalle (z. Z. 1,4 Billionen
Euro/ 17.500 Euro je Bundesbürger!), die die nachfolgenden Generationen
einmal abtragen müssen. Keiner weiß wie.
Bemühungen (wie z. B. Riesterrente), die Sozialversicherungssysteme auf
private Basis zu stellen, um teilweise aus der Schuldenfalle zu kommen,
werden sich wegen der Arbeitslosigkeit nur begrenzt umsetzen lassen und
weiter zu sinkenden Geburtenraten führen, weil jeder seine wirtschaftliche
Kraft für sich braucht, um neben seinem Konsum seine privaten
Sozialversicherungssysteme aufzubauen. Da die Umverteilungs- und
Neidpolitik jedem die soziale Hängematte garantiert, wird wohl der Konsum
in den meisten Fällen Vorrang haben.
Stellt man die Sozialversicherungssysteme wieder auf familiäre Basis um,
so wie es jahrhundertelang üblich war, so entsteht ein starkes Interesse,
die eigne Vorsorge durch Kinder und Familie zu sichern. Die Anschaffung,
Erziehung und Ausbildung von Kindern erhält in der Familie wieder den
höchsten Stellenwert. Die Erziehungsleistungen der Eltern, speziell der
Mütter, kommen ihnen im Alter voll zugute und dies im doppelten Sinne.
Die Auswirkungen auf Ehe und Familie, Wirtschaft und Staat werden enorm
sein. Ehe und Familie werden sich wieder stabilisieren und die Mutation
unserer Familien zu Patchwork-Familien wird gebremst werden. Die Anzahl
der alleinerziehenden Mütter wird sich stark reduzieren, weil die Väter
dieser Kinder wieder ein verstärktes Interesse an der Erziehung und
Ausbildung ihrer Kinder haben. Für Geburt, Betreuung, Erziehung und
Ausbildung eines Kindes entsteht in der Wirtschaft nachweislich ein halber
Arbeitsplatz. Die Familien werden wieder in ihre Familie investieren.
Familienbetriebe werden entstehen. Innerhalb von Familien gibt es immer
Arbeit. Dies wird die Arbeitslosigkeit kräftig senken.
Den größten Nutzen wird der Staat, die Gesellschaft haben:
Kinder stellen das entscheidende Innovationspotential einer Bevölkerung
dar. Eine Nation, bei der die gebärfähigen Frauen im Durchschnitt weniger
als 2,3 Kinder bekommen (einfache Reproduktion), schrumpft, überaltert,
gefährdet die Sozialversicherungssysteme und ist, je niedriger die
Geburtenrate liegt, um so schneller zum Untergang verurteilt. Das gleiche
gilt auch für Familien.
Versuche, die Schrumpfung einer Bevölkerung durch:
-
Einwanderung (Innovationspotentialdiebstahl) oder
-
familienfreundliche Transferleistungen (Kita, Ganztagsschule, Kindergeld,
Familienurlaub, Familiengeld, etc.) aufzuhalten, sind zum Scheitern
verurteilt, weil die alles entscheidenden, die innerfamiliären
Transferleistungen (die Grundlagen des Generationenvertrages) wegen der
staatlichen Sozialversicherungssysteme außen vor sind.
Die Wohlstandskette und Starke Familien
Starke
Familien leben im Mehr-Generationenverbund, weil dies
die effektivste Form des familiären Zusammenlebens ist, und bringen
ihre ältere Generation nicht in Heime.
Sie haben 2 und mehr Kinder.
Sie vermitteln ihren Kindern Werte und erziehen ihnen Tugenden an.
Sie lassen ihren Kindern die bestmöglichste Ausbildung zukommen.
Sie tragen die Sozialversicherungsleistungen ihrer Mitglieder selbst.
Kein Mitglied dieser Familien nimmt staatliche Sozialleistungen in
Anspruch.
Starke Familien sind politisch engagiert und sozial eingestellt.
Man ist stolz auf seine Familie.
Wie aus der Wohlstandskette unseres Staates ersichtlich ist, nimmt darin
die Familie den wichtigsten Platz ein. Es waren vorrangig die Starken
Familien, die Familienbetriebe, die Deutschland nach dem Zusammenbruch
wieder aufgebaut haben, die Deutschland zum Exportweltmeister gemacht
haben und die damit unseren Wohlstand geschaffen haben.
Überträgt man diesen Familien die Sozialversicherungssysteme für ihre
Mitglieder, so kann man davon ausgehen, dass sie effektiv damit umgehen
werden, denn Schulden, wie es sich der Staat leistet, können sie nicht
machen. Und sie würden damit wieder voll ihre Rolle als kleinste Zelle
eines Staates übernehmen. Je mehr gesunde Zellen (Starke Familien) unserer
Staat hat, um so besser ist es um unser Staatswesen bestellt. Aber auch
die Abhängigkeit einer Starken Familie vom Staat wäre stark reduziert.
Die
Soziale Familienstiftung
Damit eine Starke Familie existieren kann, benötigt sie die Soziale
Familienstiftung (SFSt), diese:
-
bildet die bindende materielle Basis einer Generationenfamilie, um
übergreifend schwache Familienmitglieder zu stützen und starke fördern
zu können, sowie gleichzeitig eine generative Leistung für die Gesellschaft und somit auch für die Familie zu initiieren.
-
hat ein Vermögen, welches durch Schenkungen, Vererbungen und
Eigengewinne sowie durch steuerliche Befreiungen entsteht.
(Hier haben Erblasser und Schenker die Möglichkeit, ihre persönlichen
Wertvorstellungen einzubringen. Der Anreiz, das Erbe auszusitzen,
entfällt.
Durch Absenkungen der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann man wegen der zu erwartenden Kapitalflucht die
Vermögensbildung zu Gunsten der SFSt beeinflussen.)
-
darf keine Mittel für den Konsum ausgeben.
(Die Familienmitglieder müssen sich die Mittel für ihren Konsum selbst
erarbeiten und auch nur dadurch sind sie befähigt, etwas von ihrer
Lebensleistung an die eigne SFSt zurückzugeben.)
-
kann ihre Mittel in ihrem ureigensten Interesse nur für Erziehung,
Ausbildung und Fürsorge, sowie für zusätzliche Altersvorsorge aufwenden.
(und dies nicht nur für ihre Familienmitglieder)
-
übernimmt alle Sozialversicherungsleistungen für ihre Mitglieder
-
haftet mit ihrem gesamten Vermögen für staatliche Sozialleistungen
an ihren Familienmitgliedern.
-
hat die Struktur einer Familienstiftung: a) Vorstand
b) Familienaufsichtsrat
c) Familienversammlung
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied. Bis zum 18.Lebensjahr nehmen die
Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder wahr; jedes Elternteil hat pro Kind
eine halbe Stimme.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstandsvorsitzende.
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Die SFSt wird von einem Geschäftsführer verwaltet, der dafür verantwortlich ist, dass die Satzung eingehalten wird.
(Für eine SFSt mit sehr geringem Vermögen sollte ein ehrenamtlicher
Geschäftsführer bestellt werden, der gleichzeitig wegweisend wirken
kann, um z.B. die SFSt einer alleinerziehenden Mutter mit 4 Kindern
begleiten zu können. Staaliche paritätische Anschubfinanzierungen
könnten hier sinnvoll sein.)
-
Die Mitgliedschaft an einer SFSt erlangt man durch Geburt, Einheirat
oder Adoption, sowie durch Selbstgründung einer SFSt. Ausscheiden
aus einer SFSt kann man nur durch Übertritt in eine andere SFSt
(eventueller finanzieller Ausgleich auf Basis pauschalierter staatlicher
Festlegungen erforderlich)
oder durch Tod. Ein Austritt ist nicht möglich.
(Damit soll verhindert werden, dass Sozialbedürftige an den Staat
zurückgereicht werden.)
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Eine SFSt kann jedes Familienmitglied gründen. Dieses wirkt sich nicht
nur auf die nachfolgenden Generationen aus, sondern auch auf die
Vorgenerationen, denn diese werden automatisch Mitglied.
(Hiermit soll vermieden werden, dass man bei Gründung einer SFSt die
älteren Familiemitglieder außen vorlässt und im Falle der Bedürftigkeit
dem Staat überlässt.)
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Wenn die Anzahl der Mitglieder einer SFSt größer als 60 ist, hat ein
Splitting der SFSt zu erfolgen.
(Damit sollen wirtschaftliche Machtkonzentrationen vermieden werden.)
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Zusammenschlüsse von SFSt fremder Familien sind nicht möglich.
(Die FSFt wäre dann keine Familienstiftungen mehr.)
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ist steuerlich einer gemeinnützigen Stiftung gleichgesetzt.
(Dies ist die Voraussetzung für die Wirksamkeit einer SFSt. Die gemeinnützigen Eigenauflagen, s. Punkte 3., 4., 5. und 6, rechtfertigen dies
mehr als ausreichend.)
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Die Gemeinnützigkeit einer SFSt ist durch die Höhe ihres Vermögens
begrenzt, welches sich ergibt aus der aktuellen Anzahl ihrer Mitglieder
multipliziert mit 200.000 Euro plus einem Bonus von 100.000 Euro für
das 1. Kind, 200.000 Euro für das 2. Kind, 300.000 Euro für das 3.Kind
usw.. Für ein Kind ist auch ein Auszubildender bis 27 Jahre zu werten.
(Ein Ehepaar mit vier Kindern kann also Vermögenswerte bis zu zwei
Millionen Euro in die SFSt einbringen, die dann nicht mehr der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, denn neben dem
Vermögen der SFSt , welches nur eine Lenkungs- und Sicherungsfunktion
hat, hat jedes Familienmitglied noch sein eignes Privatvermögen. Auch
Ehescheidungen können sich nicht mehr auf diese Vermögenswerte
so einschneidend auswirken wie bisher.)
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Die SFSt hat monatlich einen Abschluss vorzulegen. Vermögenswerte
oberhalb des zulässigen Vermögens sind mit 5 % pro Monat zu besteuern.
k-muehlberg@gmx.de
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