Die Soziale Generationenfamilie
von Karl Mühlberg
Die größten Schwachstellen unserer heutigen Gesellschaft
sind das Zusammenleben der Generationen und die unzureichende demographische
Entwicklung
(Anmerkung: |
Moslemische Familien in
Deutschland haben nicht diese 2 Schwachstellen; schon gar nicht in
ihrer demographischen Entwicklung! Und dies würde auch ohne staatliche
Unterstützungen so sein. Der Schlüssel ihres Erfolges sind ihre
Großfamilien). |
Die Regierung versucht von außen, auf unsere Kleinfamilien (Familie ist da,
wo Kinder sind, z.B. die alleinerziehende Mutter) mit enormen finanziellen
Mitteln (Steuerfreibeträge, Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld etc. und
Generationenhäuser/Begegnungsstätten), Krippe, Kindergärten, Ganztagsschulen
und anderen Sozialmaßnahmen sowie Kinderschutzgesetzen einzuwirken, um sich
so gegen die o.g Schwachstellen zu stemmen.
Die Effizienz ist sehr gering. Bei der demographischen Entwicklung sind
eventuelle Erfolge nur auf einem sehr niedrigen Niveau (1,5 Kinder je
Gebärende) zu erreichen, wobei der Hauptanteil des Erfolges von den
bildungsfernen Müttern getragen wird. Eine Einwanderung zur Verbesserung
unserer demographischen Entwicklung ist nicht akzeptabel, wie derartige
Bemühungen und Erfahrungen zeigen.
Da die einzelnen Mitglieder einer Familie
lebenslang vom Staat direkt oder indirekt alimentiert werden, ist dies für
die Notwendigkeit des Zusammenlebens der Generationen kontraproduktiv.
D.h., das Zusammenleben der Generationen wird sich weiter verschlechtern.
Was tun? |
Das Erfolgsmodell der patriarchisch geführten, islamistisch
religiös gestützten Großfamilie können wir Christen wegen unserer
demokratischen Rechtsauffassung nicht übernehmen. |
Hier bietet sich die Soziale Generationenfamilie an. Sie ist eine
familiendemokratisch organisierte 3- u. Mehrgenerationenfamilie (mit
Familienversammlung, Familienaufsichtsrat, Vorstand), die einen
überdurchschnittlichen Kinderanteil hat und in der auch die Kinder durch
ihre Eltern ein Stimmrecht haben.
Der überdurchschnittliche Kinderanteil ist gegeben, wenn die Anzahl der
Mitglieder der 1.Generation (0 bis 30 Jahre) größer ist als die durch 3
dividierte Gesamtanzahl der Mitglieder der 2.Generation (31 bis 55 Jahre)
bis zur 4.Generation (81 Jahre und älter).
Ihre Mitglieder sind Verwandte beliebigen Grades durch Geburt, Adoption
oder/und per Heirat, die in die Soziale Generationenfamilie berufen werden.
Sie hat ein nachhaltiges Vermögen, welches grundsätzlich ungeschmälert in
seinem Bestand zu erhalten ist und nur dessen Erträge sowie etwaige
Zuwendungen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben herangezogen werden, soweit
diese nicht zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. Das Vermögen ist auf
eine Million Euro je Kind (0 bis 30 Jahre) nach oben begrenzt.
Die Erträge bzw. Zuwendungen sind zu 70% für Geburten, Erziehung und Bildung
und zu 30% für den Generationenverbund (u.a. Vorsorge gegen die
Alterseinsamkeit) aufzuwenden. Für den Konsum dürfen keine Mittel verwandt
werden, aber für andere gemeinnützige Zwecke.
Die Soziale Generationenfamilie ist, weil sie dem Wohle der Allgemeinheit
dient, sozial und gemeinnützig.
(Einzelheiten siehe Satzung der Sozialen Generationenfamilie)
Solche Sozialen Generationenfamilien bieten die Möglichkeit, von innen
heraus mit einer weit höheren Effizienz die heutigen Schwachstellen (das
Zusammenleben der Generationen, die demographische Entwicklung) zeitnah
abzubauen, weil sie:
- mit Hilfe ihrer familiendemokratischen Organisationsform
(Familienversammlung, Familienaufsichtsrat, Vorstand) das Zusammenleben der
Generationen sofort realisieren können. Sie berücksichtigen auch die
verschiedensten Formen des heutigen familiären Zusammenlebens und sie sind
deshalb mit ihrer Organisationsform die der altehrwürdigen Großfamilie
überlegen.
- durch ihren überdurchschnittlichen Kinderanteil, der etwa 2,3 Kinder pro
Gebärende entspricht, sofort in ihrer demographischen Entwicklung den Wert
der einfachen Reproduktion erreicht. Diese Sozialen Generationenfamilien
müssen jetzt nur noch Kurs halten. Wer nicht Kurs hält, muss seine nicht
gemeinnützig geschützten Erträge z.B. über eine Vereinigung der Sozialen
Generationenfamilien bundesweit an finanziell schwache, aber vorbildliche Soziale
Generationenfamilien zu deren Vermögensaufbau abführen.
Interessante Aspekte
-
Um eine Soziale Generationenfamilie über mehrere
Jahrzehnte aufrecht zu erhalten, bedarf es eines Nachwuchses!
Familienplanung gewinnt wieder an Bedeutung.
-
Für die Neugründung einer Sozialen Generationenfamilie,
die steuerlich sehr interessant ist, sind aber immer Kinder erforderlich!
Woher, wenn man keine hat. Hier werden Kinder aus der Verwandtschaft
einschließlich deren Eltern interessant. Deren Lebensleistung bis dahin wird
durch die Aufnahme in eine Soziale Generationenfamilie gewürdigt und im
Alter honoriert!
-
Kinder aus einer Sozialen Generationenfamilie erhalten
eine gute Erziehung und Bildung, denn davon hängt ab, was mal aus ihnen und
ihrer Generationenfamilie wird. Da Kinder über ihre Eltern ein Stimmrecht
haben, können sie darauf Einfluss nehmen. Im Ernstfall können sie aus ihrer
Sozialen Generationenfamilie austreten!
-
Der Mangel an Kindern für Soziale Generationenfamilien
wird einen Baby-Boom auslösen!
-
Kinder werden wieder in allen Familien zu einem hohen
Gut, welches man allseitig beschützt!
-
Das Spendenverhalten der Deutschen wird sich in Zukunft
auf die Sozialen Generationenfamilien, speziell auf die sozial schwachen,
richten.
-
Es ist möglich, durch das rechtlich verbriefte Zutun
aller Generationen und/oder mit staatlicher Hilfe aus einer sozial schwachen
Familie eine Soziale Generationenfamilie zu machen, die sofort helfend
eingreifen kann.
Beispiel Darry (Tötung von 5 Söhnen)
Der beste Schutz von Kindern ist aber ihre Familie, am besten eine Soziale
Generationenfamilie und nicht die Kleinfamilie der alleinerziehenden Mutter,
die in vielen Fällen überfordert ist; wie auch hier, aus psychischen
Gründen.
Wenn eine Familie nicht in der Lage ist, das Leben von Kindern, im
Extremfall das Überleben, zu garantieren, dann ist es möglich und es macht
sich erforderlich, staatlicherseits eine Soziale Generationenfamilie zu
bilden.
Wie geschieht das:
Das Sozialamt befragt aus dem Verwandtenkreis der 5 Söhne ihre Mutter, ihre
2 Väter und aus der 3.Generation (56 bis 80 Jahre) 2 bis 3 familienerfahrene,
eventuell finanzstarke Großeltern, Onkel oder Tanten, ob sie mitmachen
wollen, wer der Namensgeber sein möchte und gründet mit symbolisch einem
Euro eine Soziale Generationenfamilie Martha Musterfrau (Name der Sozialen
Generationenfamilie, s. § 1 der Satzung).
Nach § 5 der Satzung wird die Konstituierung wie folgt durchgeführt:
-
Martha Musterfrau, die 2 Väter, die Mutter und die
weiteren Verwandten werden zu Mitgliedern (§ 13 Abs. 1) der Sozialen
Generationenfamilie Martha Musterfrau vom Sozialamt berufen und die
Familienversammlung eröffnet.
-
Die Familienversammlung wählt mindestens 2 Mitglieder in
den Familienaufsichtsrat und dieser bestellt mindestens 2 weitere
Mitglieder in den Vorstand. (keinem Mitglied sind finanzielle Kosten
entstanden.)
Das Sozialamt beschafft 3 Familienhelfer
(Arbeitslosengeld II – Empfänger/familienerfahrene Väter oder Mütter) für
Familienführung, für Haushalt und für Erziehung, lässt den Familienhelfer
für Familienführung vom Familienaufsichtsrat zeitweilig zum
Vorstandsmitglied bestellen und eröffnet die 1.Vorstandssitzung:
-
Der Vorstand wählt seinen Vorsitzenden.
-
Der Vorstand analysiert die augenblickliche Situation der
Sozialen Generationenfamilie Martha Musterfrau, fasst seine ersten
Beschlüsse, u.a. auch über den zeitweiligen Einsatz der Familienhelfer und
liefert periodisch Berichte an das Sozialamt.
Die Soziale Generationenfamilie Martha Musterfrau hat
ihre Arbeit aufgenommen. Dem Sozialamt sind keine zusätzlichen Kosten
entstanden. Es hat nicht genutzte Transfermittel in Form von
Arbeitslosengeld II über Familienhelfer eingesetzt.
Anhand der periodischen Berichte hat es ständig einen Einblick, ohne immer
gleich zeit- und personalaufwändige angesagte Besuche durchführen zu müssen.
Die Frage des Vermögens der Sozialen Generationenfamilie Martha Musterfrau
wird später geklärt.
Fazit: Unter diesen Umständen wären die getöteten 5 Söhne mit einer
großen Wahrscheinlichkeit noch am Leben; nicht nur das, sie hätten auch eine
bessere
Lebensperspektive gehabt!
Resümee / Anmerkungen
Die Soziale Generationenfamilie ist die Ablösung unserer altehrwürdigen
Großfamilie, weil diese keine rechtlichen und kaum noch moralischen Mittel
besitzt, um die Generationen zusammenzuhalten, zumal sie den neuen Formen
des familiären Zusammenlebens hilflos gegenüber steht. Dies alles wirkt sich
auch auf die demographische Entwicklung aus.
Die Höhe des Vermögens einer Generationenfamilie spielt eine sehr
wesentliche, aber auch psychologische Rolle für ihren Erfolg. Hier sollten
Verfahren entwickelt werden, wie aufstrebende Soziale Generationenfamilien
schnellstens ihr Vermögen erhöhen können; z.B. durch einen Aufbaukredit zu 1
% p.a.; denn ein hohes Vermögen erhöht den Anreiz einer Mitgliedschaft.
Sinnvoll wäre für die Vermögensbildung auch ein bundesweiter Ausgleichfond
der Sozialen Generationenfamilien, der aus Erträgen gespeist wird, die
satzungsgemäß zeitweilig nicht verwandt werden dürfen, wenn z.B. die
Kinderanzahl vorübergehend unterschritten wurde. Auch Spendenaufkommen wären
sehr sinnvoll.
Das Vermögen einer Sozialen Generationenfamilie muss, weil es nachhaltig
sein soll, gegen jede Art von Zugriff geschützt sein.
Bisher haben z.B. Vererben, Verschenken, Verschleudern, Ehescheidungen etc.
ständig Familienvermögen zerschlagen, sodass Generationen von sozial
schwachen Familien immer wieder von vorne anfangen mussten!
Die Erbschaftsteuergesetze sollten verschärft werden, damit eine höhere
Motivation besteht, Familienvermögen in das Vermögen einer Sozialen
Generationenfamilie einzubringen.
Auch Familien mit großen Familienvermögen sind steuerlich motiviert, durch
die Erhöhung ihrer Kinderanzahl das mögliche Vermögen ihrer
Generationenfamilie zu vergrößern.
Die Einführung eines Bürgergeldes ist für die Erziehungs- und
Bildungsbereitschaft, für den Willen zur Arbeit sowie für das Zusammenleben
der Generationen kontraproduktiv.
Ein Mindestlohn ist sinnvoll, weil er einer Sozialen Generationenfamilie
anzeigt, welcher Erziehungs- und Bildungserfolg erforderlich ist, um den
Arbeitsmarkt in der Wissensgesellschaft/Dienstleistungsgesellschaft zu
erreichen. Ansonsten bleibt nur gemeinnützige Arbeit.
Die Aufsicht über die Sozialen Generationenfamilien sollten die Sozialämter,
die zukünftigen Familienämter haben.
k-muehlberg@gmx.de
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