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Soziale Familienstiftung

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Die Soziale Generationenfamilie

von Karl Mühlberg

Die größten Schwachstellen unserer heutigen Gesellschaft sind das Zusammenleben der Generationen und die unzureichende demographische Entwicklung
(Anmerkung:

Moslemische Familien in Deutschland haben nicht diese 2 Schwachstellen; schon gar nicht in ihrer demographischen Entwicklung! Und dies würde auch ohne staatliche Unterstützungen so sein. Der Schlüssel ihres Erfolges sind ihre Großfamilien).

Die Regierung versucht von außen, auf unsere Kleinfamilien (Familie ist da, wo Kinder sind, z.B. die alleinerziehende Mutter) mit enormen finanziellen Mitteln (Steuerfreibeträge, Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld etc. und Generationenhäuser/Begegnungsstätten), Krippe, Kindergärten, Ganztagsschulen und anderen Sozialmaßnahmen sowie Kinderschutzgesetzen einzuwirken, um sich so gegen die o.g Schwachstellen zu stemmen.
Die Effizienz ist sehr gering. Bei der demographischen Entwicklung sind eventuelle Erfolge nur auf einem sehr niedrigen Niveau (1,5 Kinder je Gebärende) zu erreichen, wobei der Hauptanteil des Erfolges von den bildungsfernen Müttern getragen wird. Eine Einwanderung zur Verbesserung unserer demographischen Entwicklung ist nicht akzeptabel, wie derartige Bemühungen und Erfahrungen zeigen.
Da die einzelnen Mitglieder einer Familie lebenslang vom Staat direkt oder indirekt alimentiert werden, ist dies für die Notwendigkeit des Zusammenlebens der Generationen kontraproduktiv. D.h., das Zusammenleben der Generationen wird sich weiter verschlechtern.
Was tun?

Das Erfolgsmodell der patriarchisch geführten, islamistisch religiös gestützten Großfamilie können wir Christen wegen unserer demokratischen Rechtsauffassung nicht übernehmen.


Hier bietet sich die Soziale Generationenfamilie an. Sie ist eine familiendemokratisch organisierte 3- u. Mehrgenerationenfamilie (mit Familienversammlung, Familienaufsichtsrat, Vorstand), die einen überdurchschnittlichen Kinderanteil hat und in der auch die Kinder durch ihre Eltern ein Stimmrecht haben.
Der überdurchschnittliche Kinderanteil ist gegeben, wenn die Anzahl der Mitglieder der 1.Generation (0 bis 30 Jahre) größer ist als die durch 3 dividierte Gesamtanzahl der Mitglieder der 2.Generation (31 bis 55 Jahre) bis zur 4.Generation (81 Jahre und älter).
Ihre Mitglieder sind Verwandte beliebigen Grades durch Geburt, Adoption oder/und per Heirat, die in die Soziale Generationenfamilie berufen werden.
Sie hat ein nachhaltiges Vermögen, welches grundsätzlich ungeschmälert in seinem Bestand zu erhalten ist und nur dessen Erträge sowie etwaige Zuwendungen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben herangezogen werden, soweit diese nicht zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. Das Vermögen ist auf eine Million Euro je Kind (0 bis 30 Jahre) nach oben begrenzt.

Die Erträge bzw. Zuwendungen sind zu 70% für Geburten, Erziehung und Bildung und zu 30% für den Generationenverbund (u.a. Vorsorge gegen die Alterseinsamkeit) aufzuwenden. Für den Konsum dürfen keine Mittel verwandt werden, aber für andere gemeinnützige Zwecke.
Die Soziale Generationenfamilie ist, weil sie dem Wohle der Allgemeinheit dient, sozial und gemeinnützig.
(Einzelheiten siehe Satzung der Sozialen Generationenfamilie)

Solche Sozialen Generationenfamilien bieten die Möglichkeit, von innen heraus mit einer weit höheren Effizienz die heutigen Schwachstellen (das Zusammenleben der Generationen, die demographische Entwicklung) zeitnah abzubauen, weil sie:

  1. mit Hilfe ihrer familiendemokratischen Organisationsform (Familienversammlung, Familienaufsichtsrat, Vorstand) das Zusammenleben der Generationen sofort realisieren können. Sie berücksichtigen auch die verschiedensten Formen des heutigen familiären Zusammenlebens und sie sind deshalb mit ihrer Organisationsform die der altehrwürdigen Großfamilie überlegen.
     
  2. durch ihren überdurchschnittlichen Kinderanteil, der etwa 2,3 Kinder pro Gebärende entspricht, sofort in ihrer demographischen Entwicklung den Wert der einfachen Reproduktion erreicht. Diese Sozialen Generationenfamilien müssen jetzt nur noch Kurs halten. Wer nicht Kurs hält, muss seine nicht gemeinnützig geschützten Erträge z.B. über eine Vereinigung der Sozialen Generationenfamilien bundesweit an finanziell schwache, aber vorbildliche Soziale Generationenfamilien zu deren Vermögensaufbau abführen.



Interessante Aspekte

  • Um eine Soziale Generationenfamilie über mehrere Jahrzehnte aufrecht zu erhalten, bedarf es eines Nachwuchses! Familienplanung gewinnt wieder an Bedeutung.

  • Für die Neugründung einer Sozialen Generationenfamilie, die steuerlich sehr interessant ist, sind aber immer Kinder erforderlich! Woher, wenn man keine hat. Hier werden Kinder aus der Verwandtschaft einschließlich deren Eltern interessant. Deren Lebensleistung bis dahin wird durch die Aufnahme in eine Soziale Generationenfamilie gewürdigt und im Alter honoriert!

  • Kinder aus einer Sozialen Generationenfamilie erhalten eine gute Erziehung und Bildung, denn davon hängt ab, was mal aus ihnen und ihrer Generationenfamilie wird. Da Kinder über ihre Eltern ein Stimmrecht haben, können sie darauf Einfluss nehmen. Im Ernstfall können sie aus ihrer Sozialen Generationenfamilie austreten!

  • Der Mangel an Kindern für Soziale Generationenfamilien wird einen Baby-Boom auslösen!

  • Kinder werden wieder in allen Familien zu einem hohen Gut, welches man allseitig beschützt!

  • Das Spendenverhalten der Deutschen wird sich in Zukunft auf die Sozialen Generationenfamilien, speziell auf die sozial schwachen, richten.

  • Es ist möglich, durch das rechtlich verbriefte Zutun aller Generationen und/oder mit staatlicher Hilfe aus einer sozial schwachen Familie eine Soziale Generationenfamilie zu machen, die sofort helfend eingreifen kann.

 



Beispiel Darry (Tötung von 5 Söhnen)
Der beste Schutz von Kindern ist aber ihre Familie, am besten eine Soziale Generationenfamilie und nicht die Kleinfamilie der alleinerziehenden Mutter, die in vielen Fällen überfordert ist; wie auch hier, aus psychischen Gründen.
Wenn eine Familie nicht in der Lage ist, das Leben von Kindern, im Extremfall das Überleben, zu garantieren, dann ist es möglich und es macht sich erforderlich, staatlicherseits eine Soziale Generationenfamilie zu bilden.

Wie geschieht das:
Das Sozialamt befragt aus dem Verwandtenkreis der 5 Söhne ihre Mutter, ihre 2 Väter und aus der 3.Generation (56 bis 80 Jahre) 2 bis 3 familienerfahrene, eventuell finanzstarke Großeltern, Onkel oder Tanten, ob sie mitmachen wollen, wer der Namensgeber sein möchte und gründet mit symbolisch einem Euro eine Soziale Generationenfamilie Martha Musterfrau (Name der Sozialen Generationenfamilie, s. § 1 der Satzung).

Nach § 5 der Satzung wird die Konstituierung wie folgt durchgeführt:

  1. Martha Musterfrau, die 2 Väter, die Mutter und die weiteren Verwandten werden zu Mitgliedern (§ 13 Abs. 1) der Sozialen Generationenfamilie Martha Musterfrau vom Sozialamt berufen und die Familienversammlung eröffnet.

  2. Die Familienversammlung wählt mindestens 2 Mitglieder in den Familienaufsichtsrat und dieser bestellt mindestens 2 weitere Mitglieder in den Vorstand. (keinem Mitglied sind finanzielle Kosten entstanden.)

Das Sozialamt beschafft 3 Familienhelfer (Arbeitslosengeld II – Empfänger/familienerfahrene Väter oder Mütter) für Familienführung, für Haushalt und für Erziehung, lässt den Familienhelfer für Familienführung vom Familienaufsichtsrat zeitweilig zum Vorstandsmitglied bestellen und eröffnet die 1.Vorstandssitzung:

  1. Der Vorstand wählt seinen Vorsitzenden.

  2. Der Vorstand analysiert die augenblickliche Situation der Sozialen Generationenfamilie Martha Musterfrau, fasst seine ersten Beschlüsse, u.a. auch über den zeitweiligen Einsatz der Familienhelfer und liefert periodisch Berichte an das Sozialamt.

Die Soziale Generationenfamilie Martha Musterfrau hat ihre Arbeit aufgenommen. Dem Sozialamt sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Es hat nicht genutzte Transfermittel in Form von Arbeitslosengeld II über Familienhelfer eingesetzt.
Anhand der periodischen Berichte hat es ständig einen Einblick, ohne immer gleich zeit- und personalaufwändige angesagte Besuche durchführen zu müssen. Die Frage des Vermögens der Sozialen Generationenfamilie Martha Musterfrau wird später geklärt.

Fazit: Unter diesen Umständen wären die getöteten 5 Söhne mit einer großen Wahrscheinlichkeit noch am Leben; nicht nur das, sie hätten auch eine bessere Lebensperspektive gehabt!



Resümee / Anmerkungen
Die Soziale Generationenfamilie ist die Ablösung unserer altehrwürdigen Großfamilie, weil diese keine rechtlichen und kaum noch moralischen Mittel besitzt, um die Generationen zusammenzuhalten, zumal sie den neuen Formen des familiären Zusammenlebens hilflos gegenüber steht. Dies alles wirkt sich auch auf die demographische Entwicklung aus.

Die Höhe des Vermögens einer Generationenfamilie spielt eine sehr wesentliche, aber auch psychologische Rolle für ihren Erfolg. Hier sollten Verfahren entwickelt werden, wie aufstrebende Soziale Generationenfamilien schnellstens ihr Vermögen erhöhen können; z.B. durch einen Aufbaukredit zu 1 % p.a.; denn ein hohes Vermögen erhöht den Anreiz einer Mitgliedschaft.
Sinnvoll wäre für die Vermögensbildung auch ein bundesweiter Ausgleichfond der Sozialen Generationenfamilien, der aus Erträgen gespeist wird, die satzungsgemäß zeitweilig nicht verwandt werden dürfen, wenn z.B. die Kinderanzahl vorübergehend unterschritten wurde. Auch Spendenaufkommen wären sehr sinnvoll.



Das Vermögen einer Sozialen Generationenfamilie muss, weil es nachhaltig sein soll, gegen jede Art von Zugriff geschützt sein.
Bisher haben z.B. Vererben, Verschenken, Verschleudern, Ehescheidungen etc. ständig Familienvermögen zerschlagen, sodass Generationen von sozial schwachen Familien immer wieder von vorne anfangen mussten!

Die Erbschaftsteuergesetze sollten verschärft werden, damit eine höhere Motivation besteht, Familienvermögen in das Vermögen einer Sozialen Generationenfamilie einzubringen.

Auch Familien mit großen Familienvermögen sind steuerlich motiviert, durch die Erhöhung ihrer Kinderanzahl das mögliche Vermögen ihrer Generationenfamilie zu vergrößern.

Die Einführung eines Bürgergeldes ist für die Erziehungs- und Bildungsbereitschaft, für den Willen zur Arbeit sowie für das Zusammenleben der Generationen kontraproduktiv.

Ein Mindestlohn ist sinnvoll, weil er einer Sozialen Generationenfamilie anzeigt, welcher Erziehungs- und Bildungserfolg erforderlich ist, um den Arbeitsmarkt in der Wissensgesellschaft/Dienstleistungsgesellschaft zu erreichen. Ansonsten bleibt nur gemeinnützige Arbeit.

Die Aufsicht über die Sozialen Generationenfamilien sollten die Sozialämter, die zukünftigen Familienämter haben.
 

k-muehlberg@gmx.de